allgemeine geschäftsbedingungen zum fernabsatzgesetz, aktueller stand 10/2007.

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heidrun sorg, nachfolgend als unternehmerin genannt. christof leistl, nachfolgend als unternehmer genannt.

wir handeln mit eigenen selbst entworfenen und gestalteten kunstwerken und kunstbüchern. geschäftsbeziehungen zwischen besteller und unternehmer sind verbindlich zu regeln. grundlage des kaufvertrages sind ausschließlich unsere allgemeinen geschäftsbedingungen. mit bestellung wird deren kenntnisnahme und einbeziehung bei uns anerkannt und bestätigt. geschäftsbedingungen sind hier einzusehen.

§ 1 geltungsbereich: für die geschäftsbeziehung zwischen dem unternehmer und dem besteller gelten ausschließlich die nachfolgende allgemeinen geschäftsbedingungen in ihrer zum zeitpunkt der bestellung gültigen fassung. abweichende bedingungen des bestellers werden nicht anerkannt. sollte eine unserer klauseln unserer allgemeinen geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die wirksamkeit aller anderen klauseln nicht berührt.

§ 2 kaufverträge: verträge zwischen unternehmer und besteller sind kaufverträge oder werkverträge. beiderseitige verpflichtungen ergeben sich aus den nachfolgenden bestimmungen. es gilt ausschließlich das recht der bundesrepublik deutschland.

§ 3 vertragsschluss, rücktritt: die bestellung oder der auftrag stellt ein angebot an den unternehmer zum abschluss eines kaufvertrages oder werkvertrags dar. eine bestätigung der bestellung stellt keine annahme eines angebotes dar, sondern informiert den besteller ausschließlich zum bestellungseingang. ein kaufvertrag kommt zu stande, wenn der unternehmer das bestellte produkt an den besteller versendet. zu produkten aus ein und derselben bestellung, die nicht in den versandpapieren aufgeführt sind, kommt kein kaufvertrag zu stande. der unternehmer verpflichtet sich, die bestellung des bestellers zu den allgemeinen geschäftsbedingungen des unternehmer auf dieser website anzunehmen. bei schreib-, druck- oder rechenfehlern auf der website oder im kaufvertrag oder werkvertrag ist der unternehmer zum rücktritt berechtigt.wenn ein lieferant den unternehmer trotz vertraglicher verpflichtung nicht mit georderter ware beliefert, ist der unternehmer rücktrittsberechtigt, der besteller wird informiert. der besteller kann von einer bestehenden vertragserklärung binnen einer woche ohne grund in textform oder durch rücksendung des werkes vom vertrag zurücktreten. rechtzeitige absendung des widerrufs bzw. des werkes zur wahrung der rücktrittsfrist sind ausreichend. das recht ist beschränkt auf ein werk pro besteller pro jahr. jeder widerruf ist rechtzeitig persönlich an den unternehmer zu richten. wird das werk durch die angaben des kunden mitbestimmt, ist das rückgaberecht immer ausgeschlossen. ungerahmte oder nicht kaschierte fotografien sind auf grund der beschaffenheit vom rücktrittsrecht ausgeschlossen. bei wirksamen rücktritt sind die beiderseits empfangenen leistungen zurück zu gewähren. werke, die nicht, teilweise oder in verschlechtertem zustand zurückgewährt werden, sind vom rücktrittsrecht ausgeschlossen. alle retouren sind in originaler identischer schutzverpackung des hinweges auf gefahr des bestellers zurückzuliefern.

§ 4 lieferung: bestellungen und preise: sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die lieferung ab lager an eine vom besteller angegebene lieferadresse. jede gefahr geht auf den besteller über, sobald die lieferung vom unternehmer oder einem erfüllungsgehilfen an den versender übergeben worden ist, auch dann, wenn teillieferungen erfolgen. angaben zur lieferfrist sind unverbindlich, wenn kein liefertermin verbindlich schriftlich vereinbart ist. die endgültigen preise schließen die gesetzliche umsatzsteuer ein. die preise schließen verpackung, versicherung und fracht nicht ein. es gelten die zum zeitpunkt des bestellvorgangs ausgewiesenen oder schriftlich vereinbarten preise. für den fall, daß die lieferung nicht innerhalb von drei monaten nach vertragschluß geliefert oder erbracht werden soll, behalten wir uns eine preiserhöhung nach den nachfolgenden regelungen vor: der unternehmer kann einen preis nur erhöhen, wenn eine erhöhung von preisen erfolgt, die der gesetzlichen buchpreisbindung unterliegen oder die erhöhung einer änderung der geltenden wechselkurse rechnung trägt. der unternehmer wird eine erhöhung des preises unverzüglich nach kenntnis mitteilen. im fall einer preiserhöhung kann der besteller von dem vertrag zurücktreten. bei einer reduzierung der kosten steht dem besteller ein anspruch auf entsprechende preisherabsetzung zu. bei ausländischen werken muß in ausnahmefällen mit längeren lieferzeiten gerechnet werden. bei fotografien haben besteller und unternehmer eine lieferfrist zu vereinbaren, da nicht immer alle materialien vorrätig oder lieferbar sind, oder als einzelanfertigung herzustellen sind. preiserhöhungen, zwischenverkauf, irrtümer, tipp- und rechenfehler vorbehalten.

§ 5 zahlung: die zahlung des kaufpreises wird mit bestellung fällig.

§ 6 versandkosten: inland: bei büchern gilt der preisaushang der deutschen bundespost, bzw. der dhl, wenn nicht anders vereinbart. bei kunstwerken wie fotografien oder zeichnungen ect., auch gerahmt oder kaschiert bis 50cm kantenlänge 30 euro, bis 60cm Kantenlänge 40 euro, bis 70cm kantenlänge 50 euro, bis 100cm kantenlänge 70 euro je bestellung.
 auslandslieferungen: bei büchern gilt der preisaushang der deutschen bundespost, bei kunstwerken nach vereinbahrung.

§ 7 aufrechnung, zurückbehaltung: das recht zur aufrechnung steht dem besteller zu, wenn die gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom unternehmer anerkannt worden sind. der besteller ist zur ausübung des zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein gegenanspruch auf gleichem vertragsverhältnis beruht.

§ 8 eigentumsvorbehalt: gelieferte ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung aller gegen den besteller bestehenden ansprüche eigentum des unternehmers.

§ 9 mängelgewährleistung, haftung und sachgemäße behandlung: fotografien und kunstwerke sind umwelteinflüssen ausgesetzt, anmutung und farbigkeit können sich verändern. für den veränderungsprozess übernimmt der unternehmer keine gewährleistung. weder ganz noch in teilen sind die fotografien und kunstwerke, kaschierungen und rahmen direkter sonneneinstrahlung auszusetzen oder über heizungen zu hängen. die fotografien und kunstwerke sind nicht für außenraum, kelleräume, bäder und küchen geeignet. das niveau der luftfeuchtigkeit normaler wohnräume ist zu gewährleisten. fotografien und kunstwerke sind sach- und fachgerecht anzufassen und ebenso zu behandeln. liegt ein vom unternehmer zu vertretender mangel der kaufsache vor, ist der unternehmer nach wahl zur mängelbeseitigung oder ersatzlieferung berechtigt. ist der unternehmer zur mängelbeseitigung oder ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der lage oder verzögert sich diese über angemessene fristen hinaus aus gründen, die der unternehmer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger weise die mängelbeseitigung oder ersatzlieferung fehl, ist der besteller nach wahl berechtigt, vom vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende minderung des kaufpreises zu verlangen. soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende ansprüche des bestellers, gleich aus welchen rechtsgründen, ausgeschlossen. der unternehmer haftet nicht für schäden, die nicht am liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der unternehmer nicht für entgangenen gewinn oder für sonstige vermögensschäden des bestellers. soweit die haftung des unternehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche haftung von arbeitnehmern, vertretern und erfüllungsgehilfen. vorstehende haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die schadensursache auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit beruht. sie gilt ferner dann nicht, wenn der besteller ansprüche aus §§ 1 und 4 produkthaftungsgesetz, ansprüche wegen des fehlens einer zugesicherten eigenschaft oder schadensersatzansprüche wegen nichterfüllung gemäß §§ 463 und 480 abs. 2 bgb geltend macht. gleiches gilt bei anfänglichem unvermögen oder zu vertretender unmöglichkeit. die gesetzliche gewährleistungsfrist beträgt 2 jahre und beginnt mit der übergabe des werks. alle mängel, die der gesetzlichen gewährleistungspflicht unterliegen, werden in dieser zeit kostenlos behoben. von der gewährleistung ausgenommen sind schäden, die auf natürlichen verschleiß, unsachgemäßen gebrauch und mangelnde oder falsche pflege oder lagerung zurückzuführen sind. sind neu geschaffene kunstwerke oder fotografien mangelhaft oder fehlen eigenschaften, so ist der besteller zur nachbesserung oder ersatzlieferung berechtigt. sind drei nachbesserungen fehlgeschlagen kann der besteller nach wahl wertminderung oder wandlung verlangen. schadenersatzansprüche bleiben unberührt. für die nachbesserung erforderliche aufwendungen trägt der unternehmer. offensichtliche mängel sind vom besteller innert zwei wochen nach erhalt schriftlich zu rügen, da sonst jegliche gewährleistungsansprüche verloren gehen. der unternehmer übernimmt keine haftung für unverlangt eingesandte materialien und inhalte externer links.

§ 10 einräumung von rechten und ausstellungen: mit kauf eines werkes erwirbt der besteller ausschließlich das dingliche eigentum am werk. alle sonstigen nutzungsrechte sind ausgeschlossen. der weiterverkauft ist gestattet. die öffentliche ausstellung von erworbenen werken bedarf immer der zustimmung des unternehmers. der besteller trägt immer die verantwortung für die betextung sowie die sich aus der konkreten veröffentlichung ergebenden sinnzusammenhänge. der unternehmer übernimmt keine haftung für die verletzung von rechten abgebildeter personen oder objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes release-formular beigefügt, das die originalunterschrift aller betroffenen personen trägt. es gilt das deutsche urhebergesetz.

§ 11 erhebung, verarbeitung schutz und nutzung persönlicher daten: der unternehmer nutzt informationen zur abwicklung von bestellungen, lieferung und dem erbringen von dienstleistungen sowie zur zahlungsabwicklung und bei rechnungskauf auch zu erforderlichen prüfungen. um dem missbrauch der website vorzubeugen oder einen zu entdecken oder dritten die durchführung technischer, logistischer oder anderer dienstleistungen in unserem auftrag zu ermöglichen. der unternehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene daten eines nutzers ohne weitergehende einwilligung nur soweit sie für die vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu abrechnungszwecken erforderlich sind. der unternehmer weist darauf hin, dass datenschutz für datenübertragungen in offenen netzen, dem internet, nach dem stand der technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. dem kunden ist bewußt, dass der provider das auf dem webserver gespeicherte seitenangebot und unter umständen auch weitere dort abgelegte daten des kunden aus technischer sicht jederzeit einsehen kann. auch andere teilnehmer am internet sind unter umständen technisch in der lage, unbefugt in die netzsicherheit einzugreifen und den nachrichtenverkehr zu kontrollieren. für die sicherheit und die sicherung der von ihm ins internet übermittelten und auf webservern gespeicherten daten trägt der kunde vollumfänglich selbst sorge. der besteller ist über art, umfang, ort und zweck der erhebung, verarbeitung und nutzung der für die ausführung von bestellungen, unterrichtet worden. der besteller stimmt dieser erhebung, verarbeitung und nutzung personenbezogener daten ausdrücklich zu.

§ 12 erfüllungsort, gerichtsstand: gerichtsstand ist münchen. der unternehmer ist berechtigt, ebenso am allgemeinen gerichtsstand des bestellers zu klagen. wenn die im klageweg in anspruch zu nehmende partei kein kaufmann ist, nach vertragsschluß ihren wohnsitz oder aufenthaltsort aus dem geltungsbereich dieses gesetzes verlegt oder ihr wohnsitz oder gewöhnlicher aufenthalt zum zeitpunkt der klageerhebung nicht bekannt ist, bleibt die gültigkeit trotzdem bestehen.
es gilt deutsches recht unter ausschluß des un-kaufrechtes; artikel 29 des einführungsgesetzes zum bgb bleibt unberührt. dieses recht findet auch bei lieferung an ausländische besteller uneingeschränkt anwendung.
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